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Stichwort English Beschreibung
Sturmschaden / Haftung storm loss / liability Bei Schäden durch Stürme und Unwetter kann in manchen Fällen der Eigentümer eines Gebäudes haftbar gemacht werden. In erster Linie ist dies bei Schäden der Fall, die an fremdem Eigentum durch herabgefallene Gebäudeteile wie etwa Dachziegel oder durch umfallende Bäume auf dem Grundstück entstehen. Die Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist allerdings verschuldensabhängig, d.h. der Gebäudeeigentümer haftet nur dann, wenn er Verkehrssicherungspflichten missachtet hat. Er ist dazu verpflichtet, sein Gebäude regelmäßig auf lose Bauteile und andere Gefahrstellen zu untersuchen und ggf. Abhilfe zu schaffen. Auch Bäume auf dem Grundstück müssen zumindest optisch auf ihre Standfestigkeit geprüft und bei vorhandenen Krankheitsanzeichen von einem Fachmann begutachtet werden (halbjährlich, vgl. z.B. Urteil des Amtsgerichts Hermeskeil v. 9.9.2002, Az.: 1 C 288/01). Fällt ein gesunder Baum im Sturm um und trifft des Nachbarn Dach, haftet der Eigentümer des Baumes nicht.

Absichern können sich Hauseigentümer durch eine Haftpflichtversicherung. Für selbstnutzende Eigentümer ist meist eine gängige Privathaftpflichtversicherung ausreichend, für Vermieter ist eine spezielle Hauseigentümerhaftpflicht zu empfehlen.